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Übersicht zur Mehrwegangebotspflicht für Hersteller von Mehrwegverpackungen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht, die gastronomische Betriebe dazu verpflichtet, Mehrwegverpackungen als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten. Dieser Blogartikel informiert detailliert über die Anforderungen, Pflichten und Ausnahmen dieser Regelung und richtet sich speziell an Hersteller von Mehrwegverpackungen, die ihre Produkte zielgerichtet an die Gastronomie vertreiben möchten.

Quellen: Verbraucherzentrale

1. Was ist die Mehrwegangebotspflicht?

Die Mehrwegangebotspflicht ist Teil des deutschen Verpackungsgesetzes (§§ 33, 34 VerpackG). Sie verpflichtet gastronomische Betriebe, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, ab einer Verkaufsfläche von 80 m² und mehr als 5 Beschäftigten, ihren Kunden Mehrwegverpackungen als Alternative zu Einwegverpackungen anzubieten. Diese Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/904, die den Verbrauch von Einwegkunststoffverpackungen reduzieren soll.

2. Welche Verpackungen betrifft die Mehrwegpflicht?

Die Mehrwegpflicht umfasst Verpackungen für Lebensmittel, die direkt aus dem Behältnis verzehrt werden, sowohl vor Ort als auch zum Mitnehmen. Dies betrifft insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff, einschließlich Einweg-Getränkebechern, unabhängig vom Material. Andere Einwegbehältnisse wie Pizzakartons oder Papiertüten sind von der Mehrwegpflicht ausgenommen.

3. Geltungsbereich der Mehrwegpflicht

Die Pflicht gilt für alle gastronomischen Betriebe mit einer Verkaufsfläche über 80 m² und mehr als 5 Beschäftigten, einschließlich Restaurants, Cafés, Imbissbetrieben, Foodtrucks, und Cateringunternehmen. Auch Lieferdienste, die Speisen selbst zubereiten, müssen Mehrwegverpackungen anbieten. Kleinbetriebe mit weniger als 80 m² Verkaufsfläche und maximal 5 Beschäftigten sind von der Pflicht ausgenommen, müssen jedoch Mehrwegbehältnisse befüllen, wenn Kunden diese mitbringen.

4. Zusätzliche Pflichten

Neben der Bereitstellung von Mehrwegverpackungen müssen Betriebe sicherstellen, dass die Mehrwegvariante nicht teurer ist als die Einwegoption. Eine Informationspflicht verpflichtet sie, deutlich sichtbar auf die Mehrwegoption hinzuweisen. Auch eine Rücknahmepflicht besteht, wobei nur die eigenen ausgegebenen Mehrwegbehältnisse zurückgenommen werden müssen.

5. Hygienevorschriften

Für die Verwendung und Rücknahme von Mehrwegverpackungen gelten strenge Hygienevorschriften. Betriebe müssen sicherstellen, dass die Mehrwegbehältnisse sauber und kontaminationsfrei befüllt, gelagert und gereinigt werden. Eine klare Prozessstruktur und geeignete Rückgabeorte tragen zur Einhaltung der Hygienestandards bei.

6. Mehrwegsysteme

Gastronomiebetriebe können zwischen verschiedenen Mehrwegsystemen wählen:

  • Poolsystem: Nutzung von Mehrweggeschirr eines externen Dienstleisters gegen Gebühr.
  • Verbundsystem: Zusammenschluss mehrerer Betriebe zur gemeinsamen Nutzung eines eigenen Mehrwegsystems.
  • Inselsystem: Einsatz eigener Mehrwegverpackungen mit individuell gestaltetem Design.
  • Individualsystem: Kunden bringen ihre eigenen Mehrwegverpackungen mit.

7. Rücknahme und Reinigung

Die Rücknahme von Mehrwegverpackungen ist verpflichtend. Betriebe müssen ein System zur hygienischen Reinigung der zurückgenommenen Behältnisse etablieren. Stärker verschmutzte oder beschädigte Behältnisse können abgelehnt werden.

8. Pfandsystem

Die Erhebung von Pfand auf Mehrwegverpackungen ist zulässig, muss jedoch transparent und nachvollziehbar über das Kassensystem dokumentiert werden. Poolsysteme arbeiten oft mit festen Pfandbeträgen, die bei Rückgabe erstattet werden.

9. Sanktionen bei Verstößen

Verstöße gegen die Mehrwegpflicht können mit empfindlichen Strafen geahndet werden, darunter Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Die Nichterfüllung der Hinweispflicht kann bereits zu einer Strafe von bis zu 10.000 Euro führen.

10. Ziel der Mehrwegpflicht

Die Mehrwegangebotspflicht zielt darauf ab, die Menge an Einwegverpackungsmüll drastisch zu reduzieren und die Mehrwegquote zu erhöhen. Dies trägt zur Nachhaltigkeit und zur Reduzierung von Umweltverschmutzung bei.

Hersteller von Mehrwegverpackungen sollten diese Informationen nutzen, um ihre Produkte gezielt an die Bedürfnisse und Anforderungen der Gastronomie anzupassen. Ein durchdachtes Angebot und ein effizientes Mehrwegsystem können Betrieben helfen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.


Tipps für Hersteller von Mehrwegverpackungen:
Worauf Sie bei der Produktion achten müssen

Um gastronomische Betriebe bei der Umsetzung der Mehrwegpflicht bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig Ihre Produkte erfolgreich auf dem Markt zu positionieren, sollten Hersteller von Mehrwegverpackungen auf folgende Aspekte achten:

  1. Materialauswahl und Qualität:
    • Langlebigkeit: Verwenden Sie robuste Materialien, die zahlreichen Reinigungszyklen standhalten und langlebig sind.
    • Lebensmittelechtheit: Stellen Sie sicher, dass alle Materialien für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen und frei von Schadstoffen sind.
    • Recyclingfähigkeit: Achten Sie darauf, dass die verwendeten Materialien am Ende ihres Lebenszyklus recycelt werden können, um die Nachhaltigkeit zu fördern.
  2. Design und Funktionalität:
    • Stapelbarkeit: Entwerfen Sie Behälter, die platzsparend gestapelt werden können, um die Lagerung und den Transport zu erleichtern.
    • Auslaufsicherheit: Sorgen Sie für sichere Verschlüsse, die ein Auslaufen von Flüssigkeiten verhindern.
    • Ergonomie: Gestalten Sie die Verpackungen benutzerfreundlich, sodass sie leicht zu öffnen, zu schließen und zu transportieren sind.
  3. Hygiene und Reinigung:
    • Einfache Reinigung: Achten Sie auf glatte Oberflächen und spülmaschinenfeste Materialien, die eine einfache und gründliche Reinigung ermöglichen.
    • Antimikrobielle Eigenschaften: Erwägen Sie den Einsatz von antimikrobiellen Beschichtungen, um die Hygiene weiter zu verbessern.
  4. Individualisierung:
    • Personalisierungsmöglichkeiten: Bieten Sie die Möglichkeit, Verpackungen mit Logos oder speziellen Designs zu bedrucken, um den Betrieben eine individuelle Markenpräsenz zu ermöglichen.
    • Verschiedene Größen: Entwickeln Sie Verpackungen in verschiedenen Größen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Gastronomiebetriebe gerecht zu werden.
  5. Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit:
    • Ökologische Materialien: Nutzen Sie umweltfreundliche Materialien wie Biokunststoffe oder recycelte Kunststoffe.
    • CO2-Fußabdruck: Optimieren Sie den Produktionsprozess, um den CO2-Fußabdruck zu minimieren und Ihre Verpackungen möglichst umweltfreundlich herzustellen.
  6. Kosten und Wirtschaftlichkeit:
    • Wettbewerbsfähige Preise: Kalkulieren Sie Ihre Produkte so, dass sie für gastronomische Betriebe wirtschaftlich attraktiv sind.
    • Pfandsystem-Kompatibilität: Gestalten Sie die Verpackungen so, dass sie in bestehende Pfandsysteme integriert werden können, um den Rückgabeprozess zu erleichtern.
  7. Kooperation und Netzwerkbildung:
    • Partnerschaften: Arbeiten Sie mit Poolsystem-Anbietern und kommunalen Initiativen zusammen, um Ihre Produkte in lokale Netzwerke zu integrieren.
    • Beratung und Schulung: Bieten Sie Ihren Kunden Schulungen und Beratung an, um sie bei der Implementierung der Mehrwegverpackungen zu unterstützen.

Durch die Berücksichtigung dieser Punkte können Hersteller von Mehrwegverpackungen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch zur Reduzierung von Einwegverpackungsmüll beitragen und gleichzeitig ihre Marktchancen verbessern.

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